# Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher - Kontainer

Der Unterschied zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem: die Rollen nach DSGVO, die Verteilung der Verantwortung und die Pflichten beider Seiten.

Source: https://kontainer.com/de/news/auftragsverarbeiter-und-verantwortlicher

*Sind Sie Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher? Oder vielleicht beides? Als Unternehmen können Sie durchaus beides sein. Erfahren Sie hier mehr über die Unterschiede…*

# **Der Unterschied zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem**

Als Verantwortlicher legen Sie den Zweck der Verarbeitung fest und entscheiden, wie personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden.

Unternehmen können Dienstleister einsetzen, die personenbezogene Daten verarbeiten – zum Beispiel ein System, das die Daten anschließend im Auftrag des Unternehmens verarbeitet.

Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher müssen einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der die Regeln und Rahmenbedingungen der Verarbeitung festlegt.

## **Checkliste für Auftragsverarbeiter:**

- Denken Sie an einen klaren Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Verantwortlichen

- Die personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden als für die Aufgabe, die Sie für den Verantwortlichen erfüllen

- Endet der Auftrag oder der zugrunde liegende Vertrag, müssen die personenbezogenen Daten gelöscht oder an den Verantwortlichen zurückgegeben werden

- Als Auftragsverarbeiter müssen Sie den Verantwortlichen dabei unterstützen, seine Pflichten nach der DSGVO zu erfüllen

- Sie müssen Nachweise über die Einhaltung der DSGVO vorlegen können, die geprüft werden können

### **To-do-Liste, wenn Sie Verantwortlicher sind und Auftragsverarbeiter einsetzen:**

- Sie müssen sicherstellen, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt

- Sie brauchen einen schriftlichen, vollständigen und rechtskonformen Auftragsverarbeitungsvertrag

- Sie müssen alle Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter kontrollieren – in der Regel jährlich

### **Die Kontrolle von Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern kann auf eine dieser Weisen erfolgen:**

- Vor-Ort-Prüfung beim Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter

- Einholung einer Erklärung des Auftragsverarbeiters und Unterauftragsverarbeiters, dass die DSGVO und der Auftragsverarbeitungsvertrag eingehalten werden

- Laufende Kontrolle und Übersicht darüber, welche Daten beim Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter erhoben werden

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